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Bundesgerichtshof: Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten sind unzulässig

Banken und Sparkassen dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite/Ratenkredite verlangen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank festgelegt wurden. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, den 13.05.2014. Verhandelt wurden  Klagen gegen die Postbank und die National-Bank.

Die beiden Urteile betreffen Bankkunden, die bei  Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags Bearbeitungsgebühren bezahlt haben. Betroffene haben nun Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für mindestens alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge. Die Banken müssen sich auf Rückforderungen in Millionenhöhe einstellen.

Den Urteilen zufolge sind die Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge ohnehin aus eigenem Geschäftsinteresse bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen.  Über Bearbeitungsgebühren bei Immobilienfinanzierungen oder Unternehmerdarlehen ist mit diesem Urteil allerdings nicht entschieden worden.

Betroffene Bankkunden können nun die bezahlten Bearbeitungsgebühren mittels eines einfachen Anschreibens an die darlehensgebende Bank zurückverlangen. Dieses Schreiben sollte die Höhe der Bearbeitungsgebühr und den Hinweis auf des BGH-Urteil enthalten.

  • Urteile des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12
  • Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13

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