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Güterstand in der Ehe: wo sind die Unterschiede?

In Deutschland haben Ehepartner die wahl zwischen drei Güterständen. Die Wahl der Güterstände ist vor allem entscheidend dafür, was den Ehepartnern im Fall einer Scheidung zusteht. Es gibt:

  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft

Zugewinngemeinschaft (“Gesetzlicher Güterstand”)

Wenn Ehepartner keinen besondere (notarielle) Vereinbarung treffen, gilt in Deutschland der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner -auch nach einer Scheidung- sein in die Ehe eingebrachtes Vermögen und baut in der Ehe sein eigenes Vermögen auf. Das vor der Ehe vorhandene Vermögen, beispielsweise eine Immobilie, wird bei einer Scheidung nicht aufgeteilt. Aufgeteilt wird nur das Vermögen, das in der Ehe von jedem Ehepartner “hinzugewonnen” wurde. Im Rahmen einer Scheidung wird eine Vermögensbilanz gezogen und das in der Ehe hinzugewonnene Vermögen dann 50:50 zwischen den Ehepartnern aufteilt (Vermögensausgleich).

Was für Vermögenswerte gilt, gilt im übrigen auch für Schulden. Wer Schulden mit in die Ehe einbringt, ist auch weiterhin allein für diese Verantwortlich. Gleiches gilt für Schulden, die in der Ehe gemacht werden. Der Ehepartner haftet nicht automatisch für die Schulden des anderen Ehepartners, ausgenommen er hat sich beispielsweise in Kreditverträgen per Unterschrift mitverpflichtet.

Gütertrennung

Vereinbaren Ehepartner Gütertrennung, behält jeder Ehepartner nicht nur das Vermögen, das er vor der Eheschließung hatte, sondern auch das, das er während der Ehe hinzugewinnt. Im Falle einer Scheidung gibt es keinen Vermögensausgleich.

Gütertrennung ist vor allem bei Selbständigen beliebt, denn im Fall einer Insolvenz bleibt den Ehepartnern dann noch das Vermögen des anderen. Aber Vorsicht: wer kurz vor einer Insolvenz noch schnell Gütertrennung vereinbart und Vermögen “verschiebt”, wird damit in der Regel keinen Erfolg haben. Insolvenzverwalter forschen da sehr genau nach.

Anders als viele Selbständige glauben, ist die Gütertrennung auch kein ultimatives Mittel, um den Ehepartner beispielsweise beim Wertzuwachs des eigenes Unternehmens komplett auszugrenzen.

Wer Gütertrennung vereinbaren will, sollte sich also vorher sehr ausführlich informieren und beraten lassen.

Gütergemeinschaft

In der Gütergemeinschaft werden sowohl das bereits vorhandene Vermögen der Ehepartner als auch das in der Ehe erworbene Vermögen in einen Topf geworfen. Im Falle einer Scheidung wird beides gemeinsam unter den Ehepartnern aufgeteilt. Die Gütergemeinschaft ist in Deutschland eine echte Seltenheit.

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