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Wie wichtig ist eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von den meisten unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, zusätzlich zu Sozialrenten oder anderen Versorgungsbezügen, eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall in einem vertraglich festgelegten Umfang (in der Regel ab 50 %) berufsunfähig wird, also seinen Beruf voraussichtlich "auf Dauer" nicht mehr ausüben kann.

Wie wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist. Daher sollten alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Der Abschluss sollte getätigt werden, solange die versicherte Person noch kerngesund ist, denn schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen und Studenten

Nicht alle Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Studenten oder Hausfrauen an. Die Versicherer, die solche Policen im Programm haben, schränken den Versicherungsschutz ggf. ein. Das gilt zum Beispiel für Azubis oder Studenten. Diesen wird oft nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung angeboten, die nur zahlt, wenn z.B. nach schwerer Krankheit überhaupt keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Gerade hier kommt es auf die Versicherungsbedingungen an!

Auch die Höhe der versicherbaren Rente ist Dank des Bereicherungsverbotes meist eingeschränkt (zwischen 1.000-1.500 €).

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