Zur Startseite

 

Die Einlagensicherung der Sparkassen und Landesbanken in Deutschland

Die Sparkassen haben ein eigenes Sicherungssystem aufgebaut, welches eine unbegrenzte (100 Prozent) Absicherung der Geldanlagen ermöglicht. Falls es bei einem Institut zu Problemen kommen sollte, springen die anderen ein. Dieses Sicherungssystem basiert auf vier Stufen. Die erste Stufe bilden 11 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds), welche die Sparkassen innerhalb des regionalen Gebietes unterstützen. Das erfolgt über Zuschüsse und Darlehen im Falle von Illiquidität bzw. Überschuldung. Die zweite Stufe sind die eigenen Fonds der Landesbanken und Girozentralen, bei denen eine so genannte Sicherungsreserve ebenfalls durch Zuschüsse und Darlehen bei Illiquidität oder Überschuldung besteht.

Sind die Reserven aus Stufe eins und zwei erschöpft, setzt ein überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds ein. Dabei wird das Gesamtvolumen aller regionalen Stützungsfonds im Notfall zur Verfügung gestellt. Dazu kommt dann die vierte Stufe: die Gewährträgerhaftung. Mit der Gewährsträgerhaftung übernehmen öffentliche Gebietskörperschaften die Garantie für den Bestand der Sparkasse bzw. Landesbank. Das können beispielsweise das Bundesland, der Landkreis bzw. die Stadt oder Gemeinde sein. Aber: die sog. Gewährsträgerhaftung gilt nur für Ansprüche, die vor dem 18.Juli 2005 entstanden sind.

Handelt es sich um eine Geldanlagen bei einer Sparkasse, die nur über das Internet agiert (z.B. 1822 direkt), entspricht die Höhe der Einlagensicherung dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassen.

Geschütz sind unter anderem:

  • Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten
  • Spareinlagen

Weitere Informationen zur Sicherungseinrichtung der Sparkassen erhalten Sie unter:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.,
Postfach 110180 in 10831 Berlin

>>Themenübersicht Einlagensicherung>>