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Kontokorrentkredite bei Banken und Sparkassen (“Dispo”)

15.06.2016: Ein Kontokorrentkredit ist -in Bankersprache- nichts anderes als der Dispokredit auf dem Girokonto. Der Kontokorrentkredit unterscheidet sich von dem “normalen” Ratenkredit dadurch, dass eine keine feste Laufzeit oder feste Rückzahlungsvereinbarung gibt.

Die meisten Banken räumen ihren Kunden einen Dispo-Kredit von ca. 3 Monatsgehältern ein. der Kontokorrentkredit soll vor allem dazu dienen, kurzfristige (und kleinere) Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Ganz wichtig: Kontokorrentkredite sind “täglich fällig” Das bedeutet, dass eine Bank diesen Dispo-Kredit bzw. der Verfügungsrahmen jederzeit reduzieren oder kündigen kann. Umgekehrt kann auch der Bankkunde seinen Dispokredit jederzeit ohne Kündigungsfristen oder Kosten zurückzahlen.

Wer seinen Dispokredit laufend ausschöpft, sollte darüber nachdenken, diesen Kredit mit einem “normalen” Ratenkredit umzuschulden. Da Ratenkredite derzeit bei vielen Banken günstiger zu bekommen sind als Dispokredite kann man zum einen Zinsen sparen. Zum anderen hat eine solche Umschuldung den Vorteil, dass der Kredit “nach Plan” zurückgezahlt wird.

Seit dem 21.03.2016 sind Banken verpflichtet, ihren Kunden eine solche Umschuldung von Dispokrediten aktiv anzubieten. Grund dafür sind Gesetzesänderungen, die eine EU-Richtlinie umsetzen und die Überschuldung von Privatpersonen verhindern soll. Die neuen Gesetze geben Banken vor, dass sie das Gespräch mit ihren Kunden immer dann suchen müssen, wenn diese über einen Zeitraum von 6 Monaten am Stück den eingeräumten Dispokredit zu mindestens 75 Prozent in Anspruch nehmen. Diesen Kunden sind dann Vorschläge für eine Umschuldung und planvolle Rückzahlung des Dispokredites zu machen. Als Verbraucher sind Sie allerdings nicht verpflichtet, derartige (Beratungs-)Angebote anzunehmen.

Die Umschuldung vorhandener Dispokredite macht im übrigen auch nur dann Sinn, wenn Sie im Gegenzug ihren Dispokredit reduzieren, ansonsten droht die Gefahr, dass sich wieder entsprechende Schulden aufhäufen, die dann wieder mit einem Ratenkredit abgelöst werden müssen (“Kettenumschuldung”).

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