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Restschuldversicherungen

Restschuldversicherungen sind eine besondere Variante der Risikolebensversicherung und werden gerne von Banken, Sparkassen und anderen Kreditgebern als Kreditabsicherung verkauft. Im Gegensatz zu den “normalen” Risikolebensversicherungen erfolgt keine monatliche Prämienzahlung. Statt dessen werden die Prämien als sog. Einmalbeitrag gezahlt und mitfinanziert. Hierdurch erhöht sich die Kreditsumme.

Die Restschuldversicherungen sind ein lukratives Geschäft, allerdings meist nur für die Banken, denn die hohen Abschlussprovisionen müssen die Versicherten bzw. Kreditnehmer teuer bezahlen und mitfinanzieren. Bei einigen wenigen Banken kann der Abschuss einer Restschuldversicherung das Kreditscoring und damit die Zinskonditionen verbessern. Aber das ist eher die Ausnahme, denn die Regel und es ist fraglich, ob das die Kosten kompensieren kann.

Sofern Banken die Kreditvergabe an den Abschluss einer Restschuldversicherung koppeln (zulässiges Kopplungsgeschäft), müssen sie die Versicherungsprämien (vergleichbar mit einer Abschlussgebühr) im Effktivzins für den Kredit berücksichtigen. Bei den meisten Banken ist der Abschluss einer Restschuldversicherung freiwillig (fakultativ), wird vielen Kunden im Verkaufsgespräch aber gerne auch untergeschoben.

Wer seine Angehörigen absichern will, sollte auf eine Restschuldversicherung verzichten und lieber gleich eine vernünftige Risikolebensversicherung bei einem günstigen Anbieter abschließen. Da bekommt man den umfassenden Versicherungsschutz mit hohen Versicherungssummen schnell zu dem Preis, den eine vergleichsweise geringe Versicherungssumme in der Restschuldversicherung kostet.

Gerne wird von den Verkäufern von Restschuldversicherungen ins Feld geführt, dass man sich -im Gegensatz zur individuellen Risikolebensversicherung- die Gesundheitsfragen spart. Das wird dann geren so dargestellt, dass auch Menschen mit ernsthaften Vorerkrankungen uneingeschränkt versichert sind. Da sollte man allerdings mal ins Kleingedruckte schauen, denn Restschuldversicherungen haben meist eine Ausschlussklausel für Vorerkrankungen oder zumindest eine sog. Wartezeit (in der regel 2 Jahre). Wer also bereits erkrankt ist und innerhalb der Wartezeit verstirbt, hat seinen Erben nichts gutes getan, denn die Versicherung leistet nicht und freut sich über die komplett bezahlten Beiträge.

 

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