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Finanzdienstleister: der VersicherungsvertreterBerufsbild Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter sind in der Regel selbständige Handelsvertreter, die für eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften tätig sein (Einfirmenvertreter oder Mehrfachagenten). Die folgenden Infos beziehen sich auf den Einfirmenvertreter (“gebundener Versicherungsvertreter”), der für eine Versicherungsgesellschaft tätig ist (§ 34d Absatz 4 der Gewerbeordnung).

Was sind die Aufgaben eines Versicherungsvertreters?

Die Aufgaben des Versicherungsvertreters bestehen in der Verwaltung des eigenen Kundenbestandes (beispielsweise auch die Abwicklung bestimmter Leistungsfälle) sowie in der Gewinnung neuer Kunden (und Abschluss neuer Versicherungsverträge).

Wie wird man Versicherungsvertreter?

Um Versicherungsvertreter zu werden (und ggf. eine bestehende Versicherungsagentur zu übernehmen) muss man in der Regel eine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen absolviert haben. Da gebundene Versicherungsvertreter allerdings keinen sog. Sachkundenachweis erbringen müssen, können Versicherungsgesellschaften aber auch berufsfremde Vertreter einstellen, sofern sie deren Qualifikation sicher stellen (beispielsweise durch interne Schulungsmaßnahmen).

Versicherungsvertreter müssen sich in das sog. Vermittlerregister eintragen  lassen. Bei den gebundenen Versicherungsvertretern erfolgt das über die jeweilige Versicherungsgesellschaft.

Welche Voraussetzungen sollte man sonst noch mitbringen?

Wer als Versicherungsvertreter arbeiten will, sollte vor allem kontaktfreudig und leidensfähig sein. Versicherungsvertreter genießen in weiten Teilen der Bevölkerungen kein besonders hohen Ansehen und damit sollte man umgehen können. Für die Beratung von Kunden sollte man vor allem das dafür notwendige Einfühlungsvermögen mitbringen. Zudem sind - wie in jedem Beraterjob- rhetorische und analytische Fähigkeiten gefragt.

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