Zur Startseite

 

Schufa: Gnade für Kleinschuldner

Säumige Zahler können im letzten Moment verhindern, dass die Schufa versäumte Zahlungen langfristig speichert. Unter bestimmten Bedingungen löscht die Schufa kurzfristig Einträge von Banken, Telefonanbietern oder Versandhäusern im Schuldenregister, wenn die Forderungssumme nicht mehr als 2 000 Euro beträgt. Bislang waren auch die schnell beglichenen Schulden noch drei Jahre plus den Monaten bis zum Ende des dritten Kalenderjahres in der Schufa-Datei des Kunden gespeichert.

Nur bei sofortiger Zahlung!

Die Bedingungen für säumige Zahler sind allerdings hart: Als erstes sind die Schulden innerhalb von 6 Wochen zu begleichen. Der Gläubiger muss innerhalb dieser Zeit der Schufa bestätigen, dass die Außenstände beglichen sind. Auch darf kein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid an den Schuldner ergangen sein. Sind die Bedingungen erfüllt, löscht die Schufa innerhalb weniger Tage den Eintrag.

Tipp: Vor der dritten Mahnung darf die Schufa keinen Eintrag vornehmen. Auch muss die Forderung offen und von Ihnen unbestritten sein. Bezahlen Sie trotzdem so schnell es geht, denn die Verzugszinsen sind hoch. Fordern Sie Ihren Gläubiger nach Ihrer Überweisung auf, die Schufa über das ausgeglichene Konto zu informieren. Nur so wird der Eintrag auch schnell gelöscht. Weisen Sie darauf hin, dass Sie Schadenersatz fordern werden, wenn die Meldung unterbleibt.

Hinweis

Bis 30.06.2012 galt ein Forderungsbetrag von 1.000 Euro und eine Erledigungsfrist von 4 Wochen.

>>Themenübersicht “Schufa”>>

Informationsdienst für Mitarbeiter von Banken, Sparkassen, Versicherungen, Bausparkassen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen - Fakten und Hintergrundwissen zu Kapitalanlagen und Finanzierungen - unabhängig und verbraucherorientiert

Hintergrundinformationen und unabhängige Finanzvergleiche für Mitarbeiter von Banken und Sparkassen

Girokonten - Tagesgeld - Festgeld - Investmentfonds - Ratenkredite - Immobilienfinanzierungen

Startseite - Kontakt - Datenschutz - Impressum