Sie haben das Recht (§§ 33ff. Bundesdatenschutzgesetz), die von der SCHUFA gespeicherten Daten mittels einer sogenannten Eigenauskunft zu kontrollieren. Sie sollten von Zeit zu Zeit Ihre Daten bei der SCHUFA abfragen, um Überraschungen vorzubeugen
Wie komme ich an meine Selbstauskunft?
1. Sie können sich persönlich in den SCHUFA-Geschäftsstellen die Auskunft mündlich erteilen lassen. Das ist kostenlos. Sie können aber auch eine schriftliche Eigenauskunft einholen. Schriftliche Eigenauskünfte beantragen Sie unter Angabe der vollständigen Personalien einschließlich des Geburtsdatums.
2. Sie können sich online bei der Schufa registrieren und so jederzeit Ihre Eigenauskunft einsehen (Kosten: einmalig 18,50 Euro); wenn Sie eine schriftliche Eigenauskunft benötigen, kostet die -noch- 7,80 Euro
Ab 01.04.2010 gilt:
Eine schriftliche Schufa-Eigenauskunft pro Jahr ist ab 01.04.2010 kostenlos. Jede weitere schriftliche Auskunft kostet dann 18,50 Euro.
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