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Dispokredit auf einem Girokonto

Der sog. Dispositionskredit (“Dispo”) oder Kontokorrentkredit auf dem Girokonto besagt, um wieviel Sie Ihr Girokonto  bei einer Bank oder Sparkasse überziehen können. Banken unterscheiden dabei nach dem reinen Dispo-Kredit mit vergleichsweise noch moderaten Zinsen und der Überziehung des Kontos über den Dispo-Kredit hinaus (zu schon deutlich schlechteren Konditionen). Im Schnitt liegt der Zinssatz für Dispokredite bei ca. 12,50% (Stand Herbst 2011).

Die Höhe des Dispo-Kredites richtet sich dabei in der Regel nach der Höhe der regelmäßigen monatlichen Geldeingänge (z.B. dem Gehalt). Viele Banken passen den Dispo-Kredit dabei laufend an eben diese Geldeingänge an. Üblich ist eine Dispokredit in Höhe von 3 Monatsgehältern.

.Wer kurzfristig einen Liquiditätsengpass hat, kann diesen über seinen Dispo-Kredit umgehen. Wenn das Konto aber laufend im Soll steht und der Dispo ständig ausgeschöpft ist, sollte man ernsthaft über eine Umschuldung nachdenken. Die kann so aussehen, dass man eine Ratenkredit aufnimmt uns so sein Dispokredit wieder ausgleicht. Aber Vorsicht: wer seinen Dispokredit dann wieder in Anspruch nimmt und sein Konto erneut überzieht, läuft Gefahr, in eine echte Schuldenspirale zu landen. Es empfiehlt sich daher, nach einer Umschuldung, den Dispokredit zu reduzieren oder ganz zu löschen.

Banken geben derzeit leider die Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht wirklich an ihre Kunden weiter. Wäre es anders, wären die Zinssätze für Dispokredite bei den meisten Banken und Sparkassen weit geringer als dies derzeit der Fall ist.

Ab dem 21.03.2016 müssen Banken und Sparkassen Kunden, die einen Dispo-Kredit mehr als 6 Monate zu mindestens 75% ausschöpfen, eine Beratung anbieten, wie sie den offenen Betrag zurückzahlen bzw. anderweitig finanzieren können. Einer solchen Beratung können Verbraucher allerdings ausdrücklich widersprechen.

Übrigens....

...der von einer Bank oder Sparkasse eingeräumte Dispositionskredit (“Dispo”) ist von Gläubigern nicht pfändbar.

...Banken und Sparkassen können einen in Anspruch genommenen Dispokredit jederzeit kürzen oder ganz kündigen. Das erfolgt vor allem bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden, zum Beispiel bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen. In der Praxis führen beispielsweise auch Kontopfändungen meist zu einer sofortigen Kündigung des Dispokredites. Bei der Kündigung wegen der Verschlechterung der persönlichen wirtschaftlichen Situation müssen Banken und Sparkassen keine Kündigungsfristen beachten.

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