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Kann man Festgelder vor Ablauf kündigen?

Festgelder oder Laufzeitkonten gehören zu den sog. Termingeldeinlagen bei Banken und Sparkassen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf ist grundsätzlich nicht möglich. Zumindest gibt es keinen Rechtsanspruch des Anlegers gegenüber der Bank.

Banken und Sparkassen stimmen einer “vorzeitigen Verfügung (Kündigung) in der regel aber zu, wenn beispielsweise eine wirtschaftliche Notlage vorliegt und der Anleger das Kapital unbedingt benötigt. Allerdings handelt es sich dabei um reine Kulanz der jeweiligen Bank.

Stimmt eine Bank/Sparkasse einer vorzeitigen Auflösung des Festgeldkontos zu, wird sie normalerweise die Verzinsung deutlich nach unten anpassen. Einige Banken und Sparkassen bieten statt einer Kündigung auch einen Kredit über den Anlagebetrag an.

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